Als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof vertrete ich Mandanten vor allen Zivilsenaten (und dem Kartellsenat) des Bundesgerichtshofs in allen dort auftretenden Verfahrensarten, insbesondere Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerdeverfahren. Meine forensischen Tätigkeitsschwerpunkte sind Verfahren auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie zivilrechtliche Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug (insbesondere Fälle der Anwalts- und Steuerberaterhaftung). In den genannten Schwerpunktbereichen stehe ich auch als Gutachter, Ratgeber und Schiedsrichter zur Verfügung. Ferner begleite ich die Prozessführung erst- und zweitinstanzlicher Verfahren mit dem Ziel der Vorsorge für etwaige Revisions- und Beschwerdeverfahren. Ein besonderes Arbeitsgebiet von mir ist die regulatorische Begleitung von Family Offices.
Als Revisionsanwalt ist es meine Aufgabe, die Spruchtätigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zu unterstützen. Deren Aufgabe ist es, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, das Recht fortzubilden und für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Zivilgerichte zu sorgen. Diese für den Bundesgerichtshof vorrangigen Allgemeinbelange der Rechtspflege sind häufig mit den Interessen der vor dem Bundesgerichtshof Rechtsschutz suchenden Mandanten nicht deckungsgleich. Deren natürliches und legitimes Interesse ist es, ihren Prozess in dritter Instanz zum Erfolg zu führen.
Dafür kämpfe ich. Ich verstehe mich als anwaltlichen Dienstleister auf Augenhöhe mit meinen Mandanten und Voranwälten. Meine vordringliche Aufgabe ist es, den Mandanten in dem spezifischen Spannungsfeld des Revisionsrechts zu vertreten und mit meinem persönlichen Einsatz zu begleiten. Der Erfolg des Rechtsmittels oder dessen erfolgreiche Abwehr sind das oberste Ziel meiner Arbeit. Jedes Mandat, gleich welcher Art und welcher wirtschaftlichen Bedeutung, wird von mir persönlich bearbeitet. Die Arbeit mit meinem Team von erfahrenen Mitarbeitern ist keine Delegation der Sacharbeit, sondern ermöglicht ein Vier- oder Sechsaugenprinzip bei der Fallbearbeitung. Es ermöglicht mir auch, Fälle jeden Umfangs zu bearbeiten. Wichtig ist mir ferner die Kommunikation mit den Mandanten und den bislang verfahrensführenden Kollegen, mit denen ich die bestimmenden Schriftsätze (sofern nicht anders gewünscht) abstimme. Wesentlich ist mir auch die Offenheit der Kommunikation im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. Ich verspreche keine blühenden Landschaften dort, wo ich sie selbst nicht sehe. Ich übernehme auch keine Mandate ohne eine eigene Vorprüfung. Fälle, die ich von vornherein für aussichtslos halte, lehne ich ab und erläutere dies.